Rechtsprechung
   BFH, 26.02.1986 - II R 231/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,10470
BFH, 26.02.1986 - II R 231/83 (https://dejure.org/1986,10470)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1986 - II R 231/83 (https://dejure.org/1986,10470)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - II R 231/83 (https://dejure.org/1986,10470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,10470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines inländischen Empfangsbevollmächtigten als steuerrechtlicher Verfahrensbevollmächtigter für einen ausländischen Steuerschuldner

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Der Annahme einer umfassenden Vollmacht nach Rechtsscheingrundsätzen steht nicht entgegen, daß die C in den Feststellungserklärungen nur als Empfangsbevollmächtigte bezeichnet ist (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 26. Februar 1986 II R 231/83, BFH/NV 1987, 344).
  • BFH, 01.09.1988 - V R 139/83

    Besteuerung von Umsätzen in Umsatzsteuerbescheiden gegen die Unternehmereinheit -

    Maßgebend ist, daß die Erklärung nach Auslegung gemäß den entsprechend anwendbaren §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1986 IX R 123/82, BFH/NV 1987, 359) mit hinreichender Deutlichkeit darauf schließen läßt, daß das Rechtsbehelfsverfahren nicht weiterverfolgt werden solle (BFH-Urteil vom 26. Februar 1986 II R 231/83, BFH/NV 1987, 344).
  • FG Nürnberg, 30.01.2006 - VI 285/05

    Änderung eines bestandskräftigen Aufhebungsbescheides

    Maßgebend ist, dass die Erklärung nach Auslegung gemäß den entsprechenden anwendbaren §§ 133, 157 BGB (vgl. BFH-Urteil vom 29.07.1986 XI R 123/82, BFH/NV 1987, 359) mit hinreichender Deutlichkeit darauf schließen lässt, dass das Rechtsbehelfsverfahren nicht weiter verfolgt werden sollte (BFH-Urteil vom 26.02.1986 II R 231/83, BFH/NV 1987, 344).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht